Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und der KGSt
Die Zusammenarbeit zwischen den drei kommunalen Spitzenverbänden und dem KRZN ist intensiv und wird vom KRZN besonders gepflegt. Wichtige Themen der Informationstechnik werden gemeinsam erörtert und in Seminaren und Veranstaltungen für die "kommunale Familie" aufbereitet. Bei bedeutenden Fragestellungen fließen auch wissenschaftliche Erkenntnisse verschiedener Fachrichtungen in die Prognosen, Thesen und Vorhaben des KRZN ein. Besonders erfreulich und überaus nützlich ist aber vor allem die enge Verzahnung der Arbeit des KRZN mit den Aktivitäten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt).
Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister (Vitako)
Vitako ist die Bundes-Arbeitgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister in Deutschland mit Sitz in Berlin. Zurzeit gehören 53 IT-Dienstleister aus 14 Bundesländern dem bundesweiten Netzwerk an. Insgesamt betreuen die Mitgliedsunternehmen rund 500.000 IT-Arbeitsplätze in mehr als 10.000 Kommunen. In der Bundes-Arbeitsgemeinschaft pflegen sie den ständigen gegenseitigen Austausch von Erfahrungen, Kompetenzen und Strategien. Vitako bündelt so das gesamte Know-how der kommunalen IT-Dienstleister. Vitako unterstützt die öffentliche Verwaltung in Deutschland bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft versteht sich dabei als Arbeitsgemeinschaft unter dem Dach der Kommunalen Spitzenverbände.
Dachverband kommunaler IT-Dienstleister (KDN)
Der KDN - Dachverband kommunaler IT-Dienstleister ist die Dachorganisation von 29 kommunalen IT-Dienstleistern in NRW. Er repräsentiert die in der kommunalen Selbstverwaltung verankerten IT-Dienstleister und organisiert die vergabefreie Zusammenarbeit seiner Mitglieder in der Rechtsform eines Zweckverbands.
Seine Ziele sind:
- Die in NRW regional geprägte IT-Dienstleistungslandschaft als Leistungsverbund weiterzuentwickeln
- Die Zusammenarbeit zwischen seinen Mitgliedern zu fördern, um eine wirtschaftliche, sichere und zukunftsfähige IT-Versorgung der Kommunen im Land zu garantieren
- Im Verbund der kommunalen IT-Dienstleister und auch mit dem Land gemeinsame digitale Dienste und Anwendungen bereitzustellen und die digitale Vernetzung der Kommunen auch über die eigenen Organisations- und Gebietsgrenzen hinweg landes- und bundesweit zu gewährleisten
- Durch die Bündelung der Bedarfe gemeinsame IT-Beschaffungen zu organisieren und einen wirtschaftlichen Einkauf für seine Mitglieder sowie die Kommunen zu erreichen
Über die Jahre hinweg ist der KDN mit seinen Mitgliedern ein wichtiger und verlässlicher IT-Partner der Kommunen und Ansprechpartner des Landes NRW im Prozess der Digitalisierung der Verwaltung geworden.
d-NRW
Die d-NRW AöR ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die zum 01.01.2017 durch das Land Nordrhein-Westfalen errichtet worden ist. Die Anstalt ist Rechtsnachfolgerin der d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG und der d-NRW Besitz-GmbH Verwaltungsgesellschaft.
Gemeinsame Träger der d-NRW AöR sind das Land-Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das für Digitalisierung zuständige Ministerium, sowie die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen, die der Anstalt beitreten.
Die Anstalt unterstützt ihre Träger und, soweit ohne Beeinträchtigung ihrer Aufgaben möglich, andere öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung. Informationstechnische Leistungen, die der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben dienen, erbringt sie insbesondere im Rahmen von staatlich-kommunalen Kooperationsprojekten. Außerdem unterstützt die Anstalt den IT-Kooperationsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach § 21 EGovG NRW.
Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung. Der Verwaltungsrat besteht aus 13 Mitgliedern sowie einer entsprechenden Anzahl von Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Die sechs kommunalen Verwaltungsratsmitglieder werden durch die kommunalen Spitzenverbände und weitere sieben Mitglieder durch das Land NRW benannt. Die Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder erfolgt durch die Landesregierung.
Die Genossenschaft ProVitako
Das Ziel der ProVitako eG ist es, die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit von IT-Dienstleistungen ihrer Mitglieder zu verbessern. Dies gelingt durch den gemeinsamen Einkauf von Investitionsgütern einschließlich Hard- und Software, Waren und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen für ihre Mitglieder.
Außerdem werden die Mitglieder durch kooperatives Einkaufsmarketing und weitere Serviceleistungen wie zum Beispiel Schulungen, Beratungen und Betreuung in Unternehmensfragen sowie den Vertrieb von Hardware- und Software- Produkten unterstützt.
Der Zweck ist somit die Förderung und Betreuung der Mitglieder zur Entwicklung gemeinsamer Standards. Durch eine effektive und effiziente Organisation der Beschaffung und des Vertriebs werden die gewünschten Synergieeffekte erreicht.